Verein Ombudsstelle für Alters- und Spitexfragen Graubünden

Zuständigkeit

Wer kann sich an die Ombudstelle wenden?

An die Ombudsstelle können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie von Behinderteninstitutionen, Klientinnen und Klienten von Spitexorganisationen sowie Kundinnen und Kunden anderer Altersorganisationen, die sich ungerecht behandelt oder verletzt fühlen, wenden. Eine erste Kontaktnahme mit der Konfliktpartei sollte bereits stattgefunden haben.
Die Ombudsstelle leistet aber auch Beratungen von Leistungserbringern, z.B. zur Vermeidung von Unklarheiten, die zu Konflikten führen könnten.

Ausgenommen sind:

  • arbeitsrechtliche Fragen und Probleme mit Anstellungsbedingungen
  • rein private Konflikte zwischen Angehörigen
  • Fälle, in denen bereits ein Rechtsbeistand eingeschaltet worden ist

Örtliche Zuständigkeit der Ombudstelle

Die Ombudsstelle behandelt nur Konflikte mit Institutionen, die im Kanton Graubünden tätig sind. Dabei werden die sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten der beteiligten Parteien nach Möglichkeit berücksichtigt.